AGB

 

VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN zwischen Unternehmern (B2B) der Novocarbo GmbH

 

Die Novocarbo GmbH (im Folgenden „Anbieter“) ist Produzent und Händler von Pflanzenkohlen, Karbonisaten und sonstigen Kohleprodukten, die in unterschiedlichen Gebieten Anwendung finden (Landwirtschaft, Düngemittelbereich, Industrie).

 

1. GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Anbieters, soweit nicht in diesen AGB oder im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die durch einen Kunden gestellt werden und im Gegensatz zu diesen AGB stehen, wird widersprochen.

(2) Das Produktangebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Diese AGB gelten entsprechend nur gegenüber Unternehmern.

 

2. VERTRAGSSCHLUSS

(1) Die Präsentation von Waren auf der Webseite des Anbieters stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung der Waren dar. Es handelt sich nicht um ein verbindliches Angebot seitens des Anbieters zum Abschluss eines Kaufvertrages.

(2) Die Bestellung eines Kunden erfolgt mittels des auf der Webseite bereit gestellten Bestell-/Kontaktformulars, per Brief, Telefax oder Telefon. Auf Grundlage der Bestellung erstellt der Anbieter ein Angebot, das ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages darstellt.

(3) Zum Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware kommt es erst, wenn der Kunde ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt hat.

 

3. WARENVERFÜGBARKEIT & LIEFERUNG

(1) Sofern sich aus der Annahmeerklärung nicht Gegenteiliges ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Anbieter ist verpflichtet, die Ware dem Kunden am Sitz des Anbieters zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, den Transport der Ware selbst zu organisieren. Der Anbieter hat seine vertraglich geschuldete Leistung erbracht, sobald er die Ware dem Kunden zur Abholung zur Verfügung gestellt hat. Der Anbieter muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen.

(2) Haben der Kunde und der Anbieter vereinbart, dass die Ware auf Wunsch des Kunden versendet wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Absendung auf den Kunden über.

(3) Der Anbieter übernimmt grundsätzlich nicht das Risiko, eine bestellte Ware beschaffen zu müssen. Dies gilt auch bei der Bestellung von Waren, die nur ihrer Art und ihren Merkmalen nach beschrieben sind. Der Anbieter ist nur zur Lieferung aus seinem Warenvorrat und der bei seinen Lieferanten bestellten Waren verpflichtet. Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein, das Angebot eines Kunden anzunehmen, informiert der Anbieter den Kunden über diesen Umstand innerhalb von 14 Tagen.

(4) Stellt sich nach Annahme des Kundenangebotes durch den Anbieter heraus, dass ein Produkt nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Dem Anbieter steht es frei, dem Kunden ein vergleichbares Produkt anzubieten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, das Angebot über ein vergleichbares Produkt anzunehmen. Ein Vertrag kommt zwischen den Parteien nur zustande, wenn der Kunde das Angebot bezüglich des vergleichbaren Produktes annimmt.

Für den Fall des Rücktritts sind bis dahin seitens des Kunden bereits erbrachte Leistungen vom Anbieter innerhalb von sieben (7) Tagen zurück zu gewähren. Für die Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird dem Kunden wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet.

(5) Sollte der Kunde in Annahmeverzug geraten oder sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzen, ist der Anbieter berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Rechte oder Ansprüche bleiben vorbehalten.

Sollten die vorstehend genannten Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(6) Der Anbieter ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.

 

4. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.

 

5. PREISE UND VERSANDKOSTEN

(1) Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preise in Schriftwechseldokumenten (Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferunterlagen, Rechnungen, Gutschriften, formlose Emails etc.) ohne Umsatzsteuer.

(2) Haben der Kunde und der Anbieter vereinbart, dass die Ware auf Wunsch des Kunden versendet wird, trägt der Kunde die Versandkosten.

 

6. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

(1) Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Angebot sowie der Rechnung des Anbieters.

(2) Ist die Fälligkeit der Zahlung auf dem Angebot bzw. der Rechnung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Im Verzugsfall ist der Anbieter berechtigt, für das Jahr Zinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Anbieter behält sich zudem vor, weitergehende Schadensersatzansprüche nachzuweisen und geltend zu machen, § 288 Abs. 3, 4 BGB.

(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt, unbestritten oder schriftlich durch den Anbieter anerkannt wurden. Dies gilt nicht für Ansprüche, die infolge einer vorsätzlichen Handlung/Pflichtverletzung des Anbieters entstehen.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

 

7. GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nicht nachfolgend Abweichungen festgehalten wurden.

(2) Keine Gewähr übernimmt der Anbieter für Schäden und Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Bedienung oder Lagerung entstehen.

(3) Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen der Mangelhaftigkeit der Kaufsache ist nur möglich, wenn der Kunde seiner gemäß § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Vorschriften zur Rügeobliegenheit finden keine Anwendung, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

(4) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Anbieter vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist ihm stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von dem Anbieter getragen, sofern sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort gebracht wurde.

(5) Eine Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

(6) Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Design und Form stellen keinen Mangel dar, soweit die gelieferten Waren in Qualität und Preis den bestellten Waren entsprechen.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Bereitstellung der Ware gemäß § 3 (1).

 

8. HAFTUNG

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und für schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Im Übrigen haftet der Anbieter nur nach dem Produkthaftungsgesetz, im Fall der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf oder soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Im Fall der schuldhaften Verletzung einer wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Bestimmung nicht verbunden.

 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Für den Fall der Unwirksamkeit einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger mit dem Kunden geschlossener Vereinbarungen vereinbaren die Parteien, die betreffende Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten fort.

(3) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.

(4) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz des Anbieters der Erfüllungsort

(5) Eine Änderung oder Ergänzung der zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Verträge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

 

Novocarbo Biochar